Beratung und Informationen

In unserem Sprachkursbüro helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Kurs in Jerewan oder in Deutschland buchen oder eine unserer Prüfungen ablegen wollen.

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Öffnungszeiten des Prüfungsbüros

Montag, Mittwoch, Freitag: 11:30 bis 16:00 Uhr (Beratungen im Büro, telefonisch oder per E-Mail).

Dienstag, Donnerstag: 11:30-16:00 Uhr (Beratung telefonisch oder per E-Mail).

Kontakt

Telefon: +374 77 52 83 07, 060 54 22 10

Email Adresse: [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prüfungen Goethe Zertifikat

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prüfungen des Goethe-Instituts Georgien am Sprachlernzentrum Eriwan (SLZ Jerewan)

·         Die Altersempfehlungen für die Prüfungen des Goethe-Instituts sind in der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts aufgeführt. Auf allen Unterlagen von Jugendprüfungsteilnehmern und –Teilnehmerinnen muss die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten vorhanden sein.

·         Die Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet an der schriftlichen, wie auch an der mündlichen Prüfung teilzunehmen. Vor den schriftlichen und mündlichen Prüfungen müssen die Teilnehmenden ihre Identität durch Vorlage eines Personalausweises (ID-Card) oder Passes nachweisen.

·         Die Prüfungsteilnehmenden dürfen die Prüfung abbrechen/verlassen. In diesem Fall, wie auch beim Ausschluss von der Prüfung (s. dazu Prüfungsordnung, § 12) wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet und die Prüfung gilt als nicht bestanden.

·         Wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin wegen einer Erkrankung kurz vor der Prüfung nicht erscheint, hat er/sie die Möglichkeit innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Prüfung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In diesem Fall ist eine Umschreibung auf den nächsten Prüfungstermin möglich.

·         Die Prüfung kann für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung organisiert werden. Für detaillierte Informationen müssen sich die Prüfungsteilnehmenden an das Sprachkursbüro wenden.

·         Im Fall eines Zeugnisverlustes kann bis 10 Jahre nach der Prüfung eine kostenpflichtige Ersatzbestätigung durch Goethe Institut Georgien ausgestellt werden.

·         Das Goethe-Institut Georgien erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Prüfungsteilnehmenden sowohl zum Zwecke der Erfüllung des mit den Prüfungsteilnehmenden abgeschlossenen Vertrages als auch im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse und der dem Goethe-Institut Georgien erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

              Anmeldung

·         Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen an den im Voraus veröffentlichten Anmeldetagen. Die endgültige Entscheidung über die Prüfungsteilnahme liegt beim SLZ Jerewan, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht.

·        Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise und Rabattkonditionen.

·        Die Bezahlung des gesamten Prüfungspreises erfolgt zum vereinbarten Zahlungstermin (der Tag der Anmeldung) per Überweisung an das Konto des SLZs Jerewan. Die Anmeldung ist abgeschlossen, esrt wenn man gegen Vorlage der Quittung und des Ausweises eine Anmeldebestätigung per E-Mail bekommt.

·        Der Rücktritt ist schriftlich und möglichst früh  gegenüber dem Goethe-Institut Georgien / gegenüber dem Sprachlernzentrum Jerewan zu erklären. Bei minderjährigen Prüfungsteilnehmenden ist die schriftliche  Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur bis zum letzten Anmeldungstag möglich. Bei Rücktritt bis zum letzten Anmeldungstag (2 Wochen vor dem Prüfungstermin) wird vom Prüfungspreis eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Prozent abgezogen. Danach ist eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr nicht mehr möglich. Im Krankheitsfall oder wenn das Goethe-Institut (das Sprachlernzentrum) selbst die Prüfung absagt, wird die volle Prüfungsgebühr erstattet.

·        Die Entscheidung über eine Erstattung der Prüfungsgebühr oder über eine Umbuchung auf den nächsten Prüfungstermin trifft das Goethe-Institut Georgien. Wenn das Goethe-Institut selbst die Prüfung absagt, wird die volle Prüfungsgebühr erstattet.

·         Im Krankheitsfall ist der Rücktritt nicht möglich,  durch den Beleg einer ärztlichen Bescheinigung darf der Teilnehmer an der nächsten Prüfung nach dem Prüfungskalender teilnehmen. 

·         Die Wiederholung der Prüfung ist nur möglich, wenn zwischen beiden Terminen mindestens 4 Wochen liegen und das unabhängig davon, an welchem Prüfungsort die letzte Prüfung abgelegt wurde․

Prüfungsergebnisse und Zeugnis

·         Vor der Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Anmeldedaten auf der Quittung kontrollieren: Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und sich bei Unstimmigkeiten rechtzeitig an das Sprachkursbüro wenden. Ein neues Zeugnis ist kostenpflichtig und kann nur bis maximal einen Monat nach der Prüfung ausgestellt werden.

·         Die Prüfungsergebnisse werden sowohl auf der Webseite des Goethe- Instituts, als auch auf der des SLZs Jerewan veröffentlicht. Die Prüfungsergebnisse werden nach 4 Wochen ab dem Prüfungstag online veröffentlicht. Die Abholung des Zeugnisses in Papierform erfolgt nach 4-5 Wochen ab dem Prüfungstag. Die Prüfungsteilnehmernummer ersetzt den Namen und Vornamen und die Prüfungsergebnisse können auf unserer Webseite angesehen werden.

·         Das Zeugnis kann von den Prüfungsteilnehmenden gegen Vorlage eines Ausweises abgeholt werden. Sind sie persönlich verhindert, muss die abholende Person auch ein Ausweisdokument des Prüflings und von sich  vorlegen.

·         Die Einsicht der Prüfungsergebnisse kann nur am Goethe-Institut Georgien vorgenommen werden und richtet sich nach den Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung. Auf Anfrage kann eine schriftlich verfasste Übersicht über die erreichten Punkte in den einzelnen Teilen der Prüfung erstellt werden.

         Zustimmung

·        Mit der Unterschrift stimmen die Teilnehmenden, der auf www.goethe.de/georgien veröffentlichten Prüfungsordnung, sowie den Durchführungsbestimmungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prüfungen zu.

Haftung                                                                                                                     

·        Das Goethe-Institut Georgien und das SLZ Jerewan haften weder für sich noch für ihre Mitarbeiter für die Nichterfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen oder Schäden, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereiches des Goethe-Instituts Georgien und des SLZs Jerewan liegende Gründe zurückzuführen sind.

          Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Tbilissi vereinbart.

Salvatorische Klausel

·        Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.

Führende Version

Bei Unstimmigkeiten der deutschen und der armenischen Sprachversion der vorliegenden AGB gilt die deutsche Sprachversion. Es gilt die jeweils aktuelle Version der AGB. Dies ist in der Regel die auf der Homepage des Sprachlernzentrums Eriwan veröffentlichte Version. Das Goethe-Institut Georgien und das Sprachlernzentrum Eriwan behalten sich Änderungen der AGB Prüfungen vor!